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Dataport-Staatsvertrag vom 27. August 2003

juris-Abkürzung:DataportStVtr BR
Ausfertigungsdatum:20.10.2005
Gültig ab:01.01.2006
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 615
Gliederungs-Nr:206-i-1
Dataport-Staatsvertrag
Vom 27. August 2003*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert, §§ 17c, 18c, 19c und neuer 21 eingefügt durch Staatsvertrag vom 03.11.2009 als Anlage des Gesetzes vom 31.08.2010 (Brem.GBl. S. 449); dieser Staatsvertrag ist am 26.11.2010 in Kraft getreten (vgl. Bekanntmachung vom 20.12.2010 (Brem.GBl. S. 9))

2.

mehrfach geändert, §§ 17d, 18d und 19d eingefügt, § 22 neu gefasst durch Staatsvertrag vom 23.08.2013 als Anlage des Gesetzes vom 19.11.2013 (Brem.GBl. S. 560); dieser Staatsvertrag ist am 24.02.2014 in Kraft getreten (vgl. Bekanntmachung vom 24.02.2014 (Brem.GBl. S. 175))

3.

§§ 3 und 15 geändert durch Staatsvertrag vom 29.11.2019 als Anlage des Gesetzes vom 31.03.2020 (Brem.GBl. S. 193, 194)**)

Fußnoten

*
Entsprechend der Bekanntmachung vom 10. Februar 2006 (Brem.GBl. S. 77) tritt der Staatsvertrag am 01.01.2006 in Kraft.
**)

[Gemäß Bekanntmachung vom 25. August 2020 (Brem.GBl. S. 880) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 mit Wirkung vom 24. Juli 2020 in Kraft getreten.]

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