Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002

Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002

juris-Abkürzung:FIFAOddsetStVtr BR
Ausfertigungsdatum:13.06.2002
Gültig ab:01.01.2002
Gültig bis:31.12.2007  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2002, 381
Gliederungs-Nr:2191-c-5
Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus
den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke
im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA
Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006
Vom 13. Juni 2002*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Artikel 1 des Änderungsstaatsvertrages vom 23. Juni bis 27. September 2005 (Brem.GBl. S. 571)

Fußnoten

*
Entsprechend der Bekanntmachung vom 16. Juni 2003 (Brem.GBl. S. 280) tritt der Staatsvertrag nach § 5 Abs. 1 am 01.01.2002 in Kraft.
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.