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Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972

Veröffentlichungsdatum:27.12.2004 Inkrafttreten05.05.2005
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 614
Gliederungsnummer:301-c-6
Zitiervorschlag: "Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 vom 8. November 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 614)"

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juris-Abkürzung: GJStPrStVtrÜbkÄndStVtr BR
Dokumenttyp: Staatsverträge, Verträge und Vereinbarungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 301-c-6
juris-Abkürzung:GJStPrStVtrÜbkÄndStVtr BR
Ausfertigungsdatum:08.11.2004
Gültig ab:05.05.2005
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 614
Gliederungs-Nr:301-c-6
Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der
Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg
und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für
die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972
Vom 8. November 2004*
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 31. Mai/1. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 243, 244) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 am 05.05.2005 in Kraft.]
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Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten
durch den Senator für Justiz und Verfassung,

die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch
den Senat,

das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch
die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, diese vertreten durch die Ministerin für Justiz,
Frauen, Jugend und Familie,

vereinbaren vorbehaltlich der Zustimmung ihrer
Landesparlamente:

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Artikel 1

[Änderungsanweisungen zur Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972, zuletzt geändert durch den am 23. März 1993, 26. Februar 1993 und 8. März 1993 in Bremen, Hamburg und Kiel unterzeichneten Staatsvertrag.]

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Artikel 2

Auf Referendare, die vor dem 1. April 2004 den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben und deren Prüfungsverfahren vor dem 1. Januar 2006 begonnen hat, finden an Stelle von Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 9.2 und 9.3, 11, 12, 13.1, 16 und 17 die bisher geltenden Vorschriften Anwendung. Hat der Referendar die Prüfung im Falle des Satzes 1 nicht bestanden, so richtet sich auch die Wiederholungsprüfung nach der bisherigen Regelung, wenn sie vor dem 1. Januar 2008 beginnt. Referendare, deren Ausbildung sich durch Inanspruchnahme von Elternzeit verlängert hat, können auf Antrag bei dem Präsidenten des Gemeinsamen Prüfungsamtes auch über den in Satz 1 genannten Zeitpunkt hinaus ihre Prüfung nach der bisherigen Regelung ablegen.

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Artikel 3

(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Diese teilt den übrigen Vertragsparteien die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

(2) Der Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.

Bremen, den 8. November 2004

Für die Freie Hansestadt Bremen

gez. Henning Scherf
Bürgermeister Dr. Henning Scherf
Senator für Justiz und Verfassung

Hamburg, den 19. November 2004

Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

gez. Roger Kusch
Dr. Roger Kusch
Präses der Justizbehörde

Kiel, den 12. November 2004

Für das Land Schleswig-Holstein

Für die Ministerpräsidentin

gez. Anne Lütkes
Anne Lütkes
Ministerin für Justiz,
Frauen, Jugend und Familie

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