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Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) in der Fassung des Ersten Änderungsstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011

Amtliche Abkürzung:GlüStV
Ausfertigungsdatum:15.12.2011
Gültig ab:01.07.2012
Gültig bis:30.06.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 241
Gliederungs-Nr:-
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV)
in der Fassung des Ersten Änderungsstaatsvertrages
Vom 15. Dezember 2011*)**)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 4d, 5, 9a, 10a, 23 und 29 geändert durch den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 16. März 2017 (Brem.GBl. S. 472)1)

2.

§§ 4a, 4b, 5, 9a, 10a und 29 geändert durch den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 26. März 2019 (Brem.GBl. S. 678, 679)2)

Fußnoten

*)
Verkündet als Artikel 1 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Brem.GBl. S. 241)
**)
[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 26. November 2019 (Brem.GBl. S. 678) gilt folgende Regelung:
”Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 nach seinem § 35 Absatz 2 Satz 1 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als bremisches Landesgesetz fort. Dies gibt der Senator für Inneres bis zum 1. August 2021 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt. In diesem Fall berichtet der Senat der Bürgerschaft (Landtag) bis zum Ende des Jahres 2023 über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags.”]
1)

[Red. Anm.: Mangels Ratifizierung in allen Ländern ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos (Brem.GBl. 2018 S. 315)]

2)

[Gemäß Bekanntmachung vom 9. Januar 2020 (Brem.GBl. S. 4) ist der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.]

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