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Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag) vom 28. Januar 1997

juris-Abkürzung:MedienDStVtr BR
Ausfertigungsdatum:28.01.1997
Gültig ab:01.08.1997
Gültig bis:28.02.2007  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 205
Gliederungs-Nr:225-c-5
Staatsvertrag über Mediendienste
(Mediendienste-Staatsvertrag)
Vom 28. Januar 1997*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Inhaltsverzeichnis, §§ 2, 8, 9 und 20 geändert sowie § 20 a neu eingefügt durch Artikel 7 des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 16. Juli/31. August 1999 als Anlage des Gesetzes vom 29.02.2000 (Brem.GBl. S. 53)

2.

§§ 20, 21 und 22 geändert durch Artikel 7 des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 6. Juli/17. August 2000 als Anlage des Gesetzes vom 19.12.2000 (Brem.GBl. S. 463)

3.

Inhaltsverzeichnis und Paragraphennummer sowie §§ 2, 11 bis 15, 22 geändert, §§ 3, 16 bis 21 und 24 neu gefasst und §§ 5 bis 10 neu eingefügt durch Artikel 3 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001 als Anlage des Gesetzes vom 18.06.2002 (Brem.GBl. S. 173)

4.

Inhaltsverzeichnis sowie §§ 2, 13, 22, 24 und 25 geändert, § 12 neu gefasst und § 24 a aufgehoben durch § 25 Abs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vom 10./27. September 2002 als Anlage des Gesetzes vom 25.02.2003 (Brem.GBl. S. 33)

5.

§ 25 geändert durch Artikel 8 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 8./15. Oktober 2004 als Anlage des Gesetzes vom 01.03.2005 (Brem.GBl. S. 35)

Fußnoten

*
(Entsprechend der Bekanntmachung vom 7. August 1997 (Brem.GBl. S. 287) tritt der Staatsvertrag nach seinem § 23 Abs. 1 Satz 1 am 01.08.1997 in Kraft.)
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