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Bekanntmachung der für die Ahndung von Verstößen gegen das Milch- und Fettgesetz zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:29.01.1954 Inkrafttreten01.01.1991
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1991 bis 31.03.2017Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.1990 (Brem.GBl. S. 469)
Fundstelle Brem.GBl. 1954, S. 8
Gliederungsnummer:45-c-6

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juris-Abkürzung: MilchFettVerstABek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-6
juris-Abkürzung:MilchFettVerstABek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:45-c-6
Bekanntmachung der für die Ahndung von Verstößen gegen
das Milch- und Fettgesetz zuständigen Behörden
Vom 29. Dezember 1953
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1991 bis 31.03.2017

aufgeh. durch Artikel 9 Satz 2 der Verordnung vom 28. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 115)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.1990 (Brem.GBl. S. 469)

Aufgrund von § 73 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) bestimme ich als zuständige Verwaltungsbehörde für die Durchführung von Maßnahmen bei Verstößen gegen das Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (BGBl. I S. 811) für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen das Stadtamt Bremen, für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven die Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

Bremen, den 29. Dezember 1953

Der Senator für Ernährung und Landwirtschaft


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