Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zuständige Behörde vom 13. Januar 2015

Bekanntmachung über die nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:20.01.2015 Inkrafttreten21.01.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 33
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zuständige Behörde vom 13. Januar 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 33)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: NotSanGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:NotSanGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:13.01.2015
Gültig ab:21.01.2015
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 33
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zuständige Behörde
Vom 13. Januar 2015
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Notfallsanitätergesetzes ist der Senator für Gesundheit.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist der Senator für Gesundheit.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.