Bekanntmachung über die nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zuständige Behörde
Vom 13. Januar 2015
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 2
Zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist der Senator für Gesundheit.
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