Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die Höhe des Grundbetrages der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare vom 23. Februar 2004

Bekanntmachung über die Höhe des Grundbetrages der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare

Veröffentlichungsdatum:01.03.2004 Inkrafttreten02.03.2004
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 133
Gliederungsnummer:301-b-7
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Höhe des Grundbetrages der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare vom 23. Februar 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 133)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: RRefUBGrBHBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 301-b-7
juris-Abkürzung:RRefUBGrBHBek BR
Ausfertigungsdatum:23.02.2004
Gültig ab:02.03.2004
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 133
Gliederungs-Nr:301-b-7
Bekanntmachung über die Höhe des Grundbetrages
der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare
Vom 23. Februar 2004
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare vom 26. September 2000 (Brem.GBl. S. 373 - 301-b-6) werden nachfolgend die sich nach Maßgabe des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798) ergebenden Beträge des Grundbetrags nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Verordnung bekannt gemacht:

Grundbetrag ab 1. April 2003

monatlich 887,88 Euro,

Grundbetrag ab 1. April 2004

monatlich 896,76 Euro,

Grundbetrag ab 1. August 2004

monatlich 905,73 Euro.

Bremen, den 23. Februar 2004

Der Senator für
Justiz und Verfassung

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.