Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Abkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen vom 28. Mai 1970

Abkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen vom 28. Mai 1970

juris-Abkürzung:StSchOLGHAZustAbk BR
Ausfertigungsdatum:28.05.1970
Gültig ab:17.12.1970
Dokumenttyp: Abkommen
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1970, 123
Gliederungs-Nr:312-b-1
Abkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der
Freien und Hansestadt Hamburg
über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
in Staatsschutz-Strafsachen
Vom 28. Mai 1970*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 des Abkommens neu gefasst durch Abkommen vom 01.02.1978 (Brem.GBl. S. 163, 194)

Fußnoten

*
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1970 (Brem.GBl. 1971 S. 1) tritt das Abkommen am 17.12.1970 in Kraft.]
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.