Bekanntmachung der nach der Verordnung zur Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes zuständigen Dienststellen vom 24. Februar 1970
Bekanntmachung der nach der Verordnung zur Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes zuständigen Dienststellen vom 24. Februar 1970
Bekanntmachung der nach der Verordnung zur Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes zuständigen Dienststellen Vom 24. Februar 1970
Änderungshistorie
Änderungen
1.
mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)