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Bekanntmachung über die Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht bei der Erfassung der Wehrpflichtigen

Veröffentlichungsdatum:31.01.1963 Inkrafttreten25.01.1963
Fundstelle Brem.GBl. 1963, S. 32
Gliederungsnummer:45-c-21
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht bei der Erfassung der Wehrpflichtigen vom 24. Januar 1963 (Brem.GBl. 1963, S. 32)"

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juris-Abkürzung: WehrPflErfBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-21
juris-Abkürzung:WehrPflErfBek BR
Ausfertigungsdatum:24.01.1963
Gültig ab:25.01.1963
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1963, 32
Gliederungs-Nr:45-c-21
Bekanntmachung über die Ahndung von Verstößen
gegen die Meldepflicht bei der Erfassung der Wehrpflichtigen
Vom 24. Januar 1963
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Artikel 1

Gemäß § 73 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) bestimme ich als zuständige Verwaltungsbehörden für Maßnahmen auf Grund § 45 Absatz 1 Ziffer 1 in Verbindung mit § 15 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 25. Mai 1962 (BGBl. I S. 349) die Ortspolizeibehörden.

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Artikel 2

Die Bekanntmachung vom 21. September 1956 (Brem.GBl. S. 125) wird aufgehoben.

Bremen, den 24. Januar 1963

Der Senator für Inneres

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