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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 09: Anlage 1.2/4 Zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:15.08.2012
Fassung vom:15.08.2012
Gültig ab:23.08.2012
Gültig bis:21.08.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 09: Anlage 1.2/4 Zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA

Anlage 1.2/4

Zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA

Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes zu beachten:

1.
Zu Abschnitt 4.4:

Ergänzend gilt für die Anpralllasten aus dem Anprall von Gabelstaplern bei Regalen, die nicht gleichzeitig die tragende Gebäudekonstruktion sind:

An den für den Lastfall „Gabelstapleranprall“ maßgebenden Stützen an der Gangseite ist in 0,4 m Höhe eine Horizontallast von 2,5 kN in Gangquerrichtung und von 1,25 kN in Ganglängsrichtung anzusetzen. Für die Bemessung der Stützen sind die Lasten nicht gleichzeitig, sondern in jeder Richtung getrennt anzusetzen.

2.
Die informativen Anhänge sind von der Einführung ausgenommen.


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