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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 22: Anlage 2.3/3 E Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:15.08.2012
Fassung vom:15.08.2012
Gültig ab:23.08.2012
Gültig bis:21.08.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 22: Anlage 2.3/3 E Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen

Anlage 2.3/3 E

Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen ist Folgendes zu beachten:

Zusätzlich zu DIN EN 13369:2004-09, DIN EN 13369/A1:2006-09 und DIN EN 13369 Berichtigung 1:2007-05 ist DIN V 20000-120:2006-04 zu berücksichtigen. Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA.

Als tragende Bauteile dürfen bis auf Weiteres nur Produkte verwendet werden, für die zusätzlich der Übereinstimmungsnachweis nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 1.6.28 geführt wurde.

Die Angaben von Produkteigenschaften in der CE-Kennzeichnung sind stets als Produktmerkmale zu sehen und ersetzen nicht den Nachweis der Tragfähigkeit entsprechend den Technischen Baubestimmungen im Bauwerk.

1.
Betonfertigteile - Maste nach EN 12843:20041:

Die informativen Anhänge und Anhang B gelten nicht. Für Maste von Windenergieanlagen gilt zusätzlich die Richtlinie für Windenergieanlagen (Schriften des Deutschen Instituts für Bautechnik, Reihe B, Heft 8, Fassung März 2004).

2.
Betonfertigteile - Deckenplatten mit Betonstegen nach EN 13224:2004+A1:20072:

Die Anhänge B, C, D und E gelten nicht.

Für die in DIN EN 13224:2004-11, 4.3.3.2 genannte Querkraftbewehrung gilt DIN EN 1992-1-1, Abschnitt 9, insbesondere 9.2.2 und 9.3.2.

Für den Nachweis der Längsschubkraft nach DIN EN 13224:2004-11, 4.3.3.4 gilt DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 6.2.

Für die Rauhigkeit der Oberfläche nach DIN EN 13224:2004-11, 4.3.3.4 gilt DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, 6.2.5.

3.
Betonfertigteile – Stabförmige Bauteile nach EN 13225:20043:

Für den Nachweis der Sicherheit schlanker Träger gegen seitliches Ausweichen nach DIN EN 13225:2004-12, 4.3.3.2 gelten die Regeln nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 5.9.

Für den Nachweis unter seismischen Bedingungen nach DIN EN 13225:2004-12, 4.3.3.3 gilt DIN 4149.

4.
Betonfertigteile – Betonfertiggaragen nach EN 13978-1:20054:

Es darf ausschließlich Betonstahl BSt 500 nach DIN 488-1 verwendet werden. Bei Stabdurchmessern 4 mm und 4,5 mm muss abweichend von DIN EN 1992-1-1 einschl. DIN EN 1992-1-1/NA das Verhältnis (ft / fy)k mindestens 1,03 betragen.

Die Mindestmaße nach DIN EN 13978-1:2005-07, 4.3.1.2, müssen der Klasse 1 oder der Klasse 2 entsprechen.

Bei Einzelgaragen darf DIN V 20000-125:2006-12 angewendet werden.

5.
Betonfertigteile – Besondere Fertigteile für Dächer nach EN 13693:2004+A1:20095:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

6.
Betonfertigteile – Fertigteilplatten mit Ortbetonergänzung nach EN 13747:2005+AC:20066:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, sofern die Decken nicht vorgespannt sind oder nicht mit Gitterträgern ausgeführt werden.

Die Bemessung und Verwendung von vorgespannten Decken mit Ortbetonergänzung und/oder mit Gitterträgern als tragende Bauteile erfolgen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

7.
Betonfertigteile – Hohlkastenelemente nach EN 14844:2006+A1:20087:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

8.
Betonfertigteile – Vorgefertigte Treppen nach EN 14843:20078:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

9.
Betonfertigteile – Vorgefertigte Gründungselemente nach EN 14991:20079:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

10.
Betonfertigteile – Vorgefertigte Wandelemente nach EN 14992:200710:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

11.
Betonfertigteile – Fertigteile für Brücken nach EN 15050:200711:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

12.
Betonfertigteile – Vorgefertigte Stahlbeton- und Spannbeton-Hohlplatten nach
EN 1168:2005+A2:200912:

Die informativen Anhänge gelten nicht.

Die Bemessung erfolgt nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Hiervon ausgenommen sind vorgefertigte schlaff bewehrte Stahlbeton-Hohlplatten, die dem Normenwerk von DIN 1045 Teile 1 bis 4 (DIN 1045-1:2008-08, DIN 1045-2:2008-08, DIN 1045-3:2008-08 und DIN 1045-4:2001-07) (Bauregelliste A Teil 1 lfd.Nr. 1.6.23), in Verbindung mit den DIBt Mitteilungen 37 (2005) Heft 3, Seiten 102 und 103 entsprechen.

13.
Betonfertigteile – Balkendecken mit Zwischenbauteilen – Teil 1: Balken nach EN 15037-1:200813:

Die informativen Anhänge gelten nicht. Für die Verwendung von vorgefertigten Balken mit Gitterträgern oder/und mit Aufbeton als tragende Bauteile erfolgt die Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Fußnoten

1)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 12843:2004-11

2)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13224::2007-08

3)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13225:2004-12

4)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13978-1:2005-07

5)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13693:2009-10

6)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13747:2007-04

7)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14844:2009-06

8)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14843:2007-07

9)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14991:2007-07

10)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14992:2007-07

11)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15050:2007-08

12)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 1168:2009-07

13)

In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15037-1:2008-07



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