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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 26: Anlage 2.3/7 Zu DIN 4213

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:15.08.2012
Fassung vom:15.08.2012
Gültig ab:23.08.2012
Gültig bis:21.08.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 26: Anlage 2.3/7 Zu DIN 4213

Anlage 2.3/7

Zu DIN 4213

Bei Anwendung der technischen Regeln ist Folgendes zu beachten:

1.
Bauprodukte nach DIN EN 1520:2003-07 dürfen nur für nicht tragende oder untergeordnete Bauteile ohne Bedeutung für die Bauwerkstragfähigkeit verwendet werden. Für die Bemessung tragender Bauteile nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.6.25, gelten die „technischen Regeln für vorgefertigte bewehrte tragende Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton, Fassung Dezember 2004“1.
2.
Zu Abschnitt 4.3

DIN EN 206-1 entfällt.

3.
Zu Abschnitt 8.1

Gleichung (11) wird wie folgt ersetzt:

NRd = fck Aco / γc

Dabei ist:

Aco die Belastungsfläche

Gleichung (12) entfällt.

Absatz (2) wird wie folgt ersetzt:

(2) Die im Lasteinleitungsbereich entstehenden Querzugkräfte sind durch Bewehrung aufzunehmen.

4.
Zu den Abschnitten 8.2.1 bis 8.2.3

Die Verwendbarkeit von einbetonierten Verbindungs- und Verankerungsmitteln unter Berücksichtigung der örtlichen Lasteinleitung ist nachzuweisen, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

5.
Anhang A, Bild A.1

In der Legende ist bei 7 LAC-Beton zu streichen. Stützen aus LAC-Beton dürfen nicht für die Aussteifung eines Systems herangezogen werden.

Fußnoten

1)

Veröffentlicht in den DIBt-Mitteilungen, Heft 3/2005, S. 98



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