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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 39: Anlage 2.6/1 E Verwendung von Lagern nach DIN EN 1337

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:15.08.2012
Fassung vom:15.08.2012
Gültig ab:23.08.2012
Gültig bis:21.08.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 39: Anlage 2.6/1 E Verwendung von Lagern nach DIN EN 1337

Anlage 2.6/1 E

Für die Verwendung von Lagern nach DIN EN 1337 ist Folgendes zu beachten:

1.
Gleitteile sind in DIN EN 1337-2:2004-07 geregelt.
2.
Die Anschlussbauteile von Brückenlagern gemäß DIN EN 1337-1:2001-02 Tabelle 1 sind nicht geregelt und bedürfen daher einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
3.
Für DIN EN 1337-3:2005-07 gilt:

Für die Verwendung in Deutschland sind nur Chloroprenkautschuk(CR)-Lager erlaubt.

4.
Für DIN EN 1337-5:2005-07 gilt:

Für die Verwendung in Deutschland sind nur Topfgleitlager mit einem akkumulierten Gleitweg von 1 000 m bzw. 2 000 m gemäß Anhang E und somit nur die Innendichtungen A.1.1, A.1.2 und A.1.3 gemäß Anhang A erlaubt.



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