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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 14: Anlage 2.1/3 E Verwendung von Pfählen nach EN 12794:2005+A1: 2007-05 mit EN 12794:2005+A1:2007/AC:2008

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.08.2013
Fassung vom:16.08.2013
Gültig ab:22.08.2013
Gültig bis:02.09.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 14: Anlage 2.1/3 E Verwendung von Pfählen nach EN 12794:2005+A1: 2007-05 mit EN 12794:2005+A1:2007/AC:2008

Anlage 2.1/3 E

Für die Verwendung von Pfählen nach EN 12794:2005+A1: 2007-05 mit EN 12794:2005+A1:2007/AC:20081 gilt:

1.
Bis auf Weiteres dürfen nur Produkte verwendet werden, für die zusätzlich der Übereinstimmungsnachweis nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 1.6.28 geführt wurde;
2.
die Angaben von Produkteigenschaften in der CE-Kennzeichnung sind stets als Produktmerkmale zu sehen und ersetzen nicht den Nachweis der Tragfähigkeit entsprechend den Technischen Baubestimmungen im Bauwerk;
3.
DIN EN 13369:2004-09, DIN EN 13369/A1:2006-09 und DIN EN 13369 Berichtigung 1:2007-05 gelten nur in Verbindung mit DIN V 20000-120:2006-04.

Fußnoten

1)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 12794:2007-08 und DIN EN 12794 Berichtigung 1:2009-04



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