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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 38: Anlage 2.5/1 E Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Holzbauwerken

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.08.2013
Fassung vom:16.08.2013
Gültig ab:22.08.2013
Gültig bis:02.09.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 38: Anlage 2.5/1 E Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Holzbauwerken

Anlage 2.5/1 E

Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Holzbauwerken ist Folgendes zu beachten:

1.
Holzwerkstoffe nach EN 13986:20041:
Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN V 20000-1:2005-12.
2.
Vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen nach EN 14250:20102:
Die Verwendung der vorgefertigten tragenden Bauteile mit Nagelplattenverbindungen ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
3.
Brettschichtholz nach EN 14080:20053:
Die Verwendung dieses Brettschichtholzes ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
4.
Furnierschichtholz für tragende Zwecke nach EN 14374:20044:
Die Verwendung dieses Furnierschichtholzes ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
5.
Bauholz nach EN 14081-1:2005+A1:20115:
Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN 20000-5:2012-03.
6.
Stiftförmige Verbindungsmittel nach EN 14592:20086:
Für die Verwendung von Bolzen und Stabdübeln mit kreisförmigem Querschnitt und von glattschaftigen Nägeln gilt DIN EN 1995-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1/NA. Die Verwendung der übrigen Verbindungsmittel nach EN 14592 ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
7.
Nicht stiftförmige Verbindungsmittel nach EN 14545:20087:
Für die Verwendung von Lochblechen und Dübeln besonderer Bauart gilt DIN EN 1995-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1/NA. Die Verwendung der übrigen Verbindungsmittel nach EN 14545 ist bisher nicht geregelt und bedarf derzeit noch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Fußnoten

1)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13986:2005-03

2)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14250:2010-05

3)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14080:2005-09

4)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14374:2005-02

5)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14081-1:2011-05

6)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14592:2009-02

7)

 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14545:2009-02



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