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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 44: Anlage 2.6/5 Zu DIN 18516-3

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.08.2013
Fassung vom:16.08.2013
Gültig ab:22.08.2013
Gültig bis:02.09.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 44: Anlage 2.6/5 Zu DIN 18516-3

Anlage 2.6/5

Zu DIN 18516-3

Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1.
Zu Abschnitt 4.4
Auf folgende Druckfehler im 2. Absatz wird hingewiesen:
Im 1. Satz muss es richtig lauten: “... αexp,2 = 0,5 ...”; der 2. Satz ist zu streichen
2.
Zu Abschnitt 6.3.5
Auf folgende Druckfehler im 3. Absatz wird hingewiesen:
Der 3. Absatz muss richtig lauten: “Beim Nachweis der Pressung unter dem Ankersteg darf bei Verankerungen in Beton der 3fache Wert der einaxialen Druckfestigkeit des Verankerungsmörtels angesetzt werden. Bei Verankerungen in Mauerwerk darf das 1,5fache des kleineren Wertes aus einaxialer Druckfestigkeit des Verankerungsmörtels und Steindruckfestigkeit angesetzt werden.”
3.
Zu Abschnitt 7.2
Auf folgende Druckfehler wird im 1. Absatz hingewiesen:
Nach dem 2. Satz muss folgender Satz eingefügt werden: “Dieser Faktor ist nur bei Lastkomponenten zu berücksichtigen, die in den nachzuweisenden Platten Biegespannungen hervorrufen.”


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