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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 69: Anlage 3.1/4 Zu DIN 4102-22

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.08.2013
Fassung vom:16.08.2013
Gültig ab:22.08.2013
Gültig bis:02.09.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 69: Anlage 3.1/4 Zu DIN 4102-22

Anlage 3.1/4

Zu DIN 4102-22

Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1.
Zu Abschnitt 5.2:
1.1
4.3.2.4: Im Titel von Tabelle 37 muss es “NRd,c,t” anstelle von “NRd,c,0” heißen.
2.
Zu Abschnitt 6.2:
2.1
5.5.2.1: In Tabelle 74 muss es in Gleichung (9.4) “≥1” anstelle von “≤ 1” heißen.
3.
Zu Abschnitt 7:
Bei einer Bemessung von Mauerwerk nach dem semiprobabilistischen Sicherheitskonzept entsprechend DIN 1053-100 kann die Einstufung des Mauerwerks in Feuerwiderstandsklassen und Brandwände nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. DIN 4102-4/A1:2004-11 erfolgen, wenn der Ausnutzungsfaktor α2 wie folgt bestimmt wird und α2 ≤ 1,0 ist:
Titel: Formel - Beschreibung: Formel zur Bemessung von Mauerwerk zur Einstufung in Feuerwiderstandsklassen und Brandwände nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. DIN 4102-4/A1:2004-11
Darin ist

α2

der Ausnutzungsfaktor zur Einstufung des Mauerwerks in Feuerwiderstandsklassen und Brandwände

hh

die Knicklänge der Wand nach DIN 1053-100

d

die Wanddicke

b

die Wandbreite

NEk

der charakteristische Wert der einwirkenden Normalkraft nach Gl. (3)

NGk

der charakteristische Wert der Normalkraft infolge ständiger Einwirkungen

NQh

der charakteristische Wert der Normalkraft infolge veränderlicher Einwirkungen

fk

die charakteristische Druckfestigkeit des Mauerwerks nach DIN 1053-100

k0

ein Faktor zur Berücksichtigung
unterschiedlicher Teilsicherheitsbeiwerte γ
M bei Wänden und „kurzen Wänden“ nach DIN 1053-100

efi

die planmäßige Ausmitte von NEk in halber Geschosshöhe unter Berücksichtigung des Kriecheinflusses nach Gleichung (7.3) von DIN 1053-100

Beim Nachweis der Standsicherheit mit dem vereinfachten Verfahren von DIN 1053-100 mit voll aufliegender Decke darf efi = 0 angenommen werden.
Für Werte α2 > 1,0 ist eine Einstufung des Mauerwerks in Feuerwiderstandsklassen und Brandwände mit den Tabellen nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. DIN 4102-4/A1:2004-11 nicht möglich.
Fußnote 4 in DIN 4102-4, Tabellen 39 bis 41 wird wie folgt ergänzt:
Bei 9,4 N/mm2 < α2·fk ≤ 14,0 N/mm2 gelten die Werte nur für Mauerwerk aus Voll-, Block- und Plansteinen.


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