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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 21: Anlage 2.2/9 zu DIN EN 1996-3 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.08.2015
Fassung vom:21.08.2015
Gültig ab:08.09.2015
Gültig bis:30.09.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 21: Anlage 2.2/9 zu DIN EN 1996-3 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA

Anlage 2.2/9

Zu DIN EN 1996-3 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA

Bei Anwendung der vereinfachten Berechnungsmethoden ist Folgendes zu beachten:

1.
Für Wände, die als Endauflager für Decken oder Dächer dienen und durch Wind beansprucht werden, darf der Nachweis der Mindestauflast der Wand vereinfacht wie folgt geführt werden, sofern kein genauerer Nachweis erfolgt.
Formel zum Nachweis der Mindestauflast der Wand (vereinfacht)
Dabei ist:

h

die lichte Geschoßhöhe

qEwd

der Bemessungswert der Windlast je Flächeneinheit

Nhm

der Bemessungswert der kleinsten vertikalen Belastung in Wandhöhenmitte im betrachteten Geschoß

b

die Breite, über die die vertikale Belastung wirkt

a

die Deckenauflagertiefe

2.
Die vereinfachte Berechnungsmethode für Mauerwerkswände unter Erddruck nach DIN EN 1996-3, Abschnitt 4.5, gilt nur für Wanddicken t ≥ 240 mm.
3.
Die Anwendung von DIN EN 1996-3/NA, NCI Anhang NA.C für die Ermittlung der größten zulässigen Werte von Ausfachungsflächen ist bei Elementmauerwerk nur zulässig, wenn das Überbindemaß ≥ 0,4 hu beträgt.
4.
DIN EN 1996-3/NA, NCI zu Anhang A, wird wie folgt ersetzt:
Der informative Anhang wird mit Ausnahme von A.3 als normativer Anhang übernommen. A.3 ist nicht anzuwenden.
Der Traglastfaktor bei Anwendung von Gleichung (A.1) in Anhang A.2 beträgt:
Traglastfaktor bei Anwendung von Gleichung (A. 1) in Anhang A.2
Der Ansatz des Beiwertes cA = 0,5 ist für Mauerwerk mit einer charakteristischen Druckfestigkeit von fk < 1,8 N/mm2 nur bis zu Deckenspannweiten lf ≤ 5,5 m zulässig.
Bei teilaufliegenden Decken muss bei Anwendung des Nachweisverfahrens nach DIN EN 1996-3, Anhang A, die Wanddicke mindestens 36,5 cm betragen.


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