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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 45: Anlage 2.6/3 zu DIN 18516-1

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.08.2015
Fassung vom:21.08.2015
Gültig ab:08.09.2015
Gültig bis:30.09.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 45: Anlage 2.6/3 zu DIN 18516-1

Anlage 2.6/3

Zu DIN 18516-1

Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1.
Zu Abschnitt 7.1.1, Absatz a):
Für Bekleidungen dürfen auch nichtrostende Stähle der Korrosionswiderstandsklasse II verwendet werden.
2.
Auf folgende Druckfehlerberichtigung wird hingewiesen:
Zu Anhang A, Abschnitt A 3.1:
Im 4. Absatz muss es anstelle von „... nach Bild A.1.b) ...“ richtig „... nach Bild A.1.c) ...“ und anstelle von „... nach Bild A.1.c) ...“ richtig „... nach Bild A.1.d) ...“ heißen.
Zu Anhang A, Bild A.4:
Es muss heißen: anstelle von „vorh. FQ,Ed“ richtig „vorh. FQ“, anstelle von „vorh. FZ,Ed“ richtig „vorh. FZ“, anstelle von „zul. FQ,Rd“ richtig „zul. FQ“, anstelle von „zul. FZ,Rd“ richtig „zul. FZ“, anstelle von „max. FQ,Rd“ richtig „max. zul. FQ“ und anstelle von „max. FZ,Rd“ richtig „max. zul. FZ


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