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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 52: Anlage 2.7/2 zu DIN EN 13084-2

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.08.2015
Fassung vom:21.08.2015
Gültig ab:08.09.2015
Gültig bis:30.09.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 52: Anlage 2.7/2 zu DIN EN 13084-2

Anlage 2.7/2

Zu DIN EN 13084-2

Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1.
Es sind die empfohlenen Teilsicherheitsbeiwerte zu verwenden.
2.
Anstatt EN 206-1 ist stets DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 in Bezug zu nehmen.
3.
Betonstahl und Betonstahlprodukte müssen DIN 488-1 bis 6 entsprechen.


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