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Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 01: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:03.05.1991
Fassung vom:03.05.1991
Gültig ab:04.05.1991
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 01: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)

Anlage 1a

zur Dienstvereinbarung über denBetrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen
(Fernsprechanlagen)

Gemäß § 5 werden nachstehend aufgeführte Leistungsmerkmale installiert und für alle Nebenstellenteilnehmer/-innen aktiviert:

-
Wahlwiederholung
-
Anrufumleitung (wobei beide Seiten an der Aktivierung beteiligt sein müssen)
-
Kurzwahl, individuell
-
Makeln
-
elektronisches Sperrschloß
-
automatischer Rückruf im Besetztfall


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