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Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 02: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:03.05.1991
Fassung vom:03.05.1991
Gültig ab:04.05.1991
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen) - Anlage 02: zur Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen (Fernsprechanlagen)

Anlage 1b

zur Dienstvereinbarung über denBetrieb und die Nutzung vonTelekommunikationsanlagen
(Fernsprechanlagen)

Gemäß § 5 ist die Anwendung folgender Leistungsmerkmale gemäß § 52 BremPVG mit dem örtlich zuständigen Personalrat zu vereinbaren:

-
Kurzwahl, zentral
-
Sammelanschluß
-
Anrufübernahme
-
integrierte Vorzimmerfunktion
-
feste Anrufumleitung
-
selbsttätige Rufweiterleitung


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