Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungsgebührenordnung) vom 19. Juni 1990

Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungsgebührenordnung) vom 19. Juni 1990

juris-Abkürzung:StrGSoNBRGebO BR
Ausfertigungsdatum:19.06.1990
Gültig ab:01.07.1990
Gültig bis:15.06.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gebührenordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1990, 156
Gliederungs-Nr:2182-b-1
Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen
Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen
(Sondernutzungsgebührenordnung)
Vom 19. Juni 1990

Änderungshistorie

Anlage wurde nachträglich abgedruckt, vgl. Hinweis Brem.GBl. 1990 S. 215

1.

Anlage geändert durch Gesetz vom 15.12.1992 (Brem.GBl. S. 692)

2.

§ 3 neugefasst und Anlage geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.03.2016 (Brem.GBl. S. 192)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.