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Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung

Veröffentlichungsdatum:03.12.1998 Inkrafttreten04.12.1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.12.1998 bis 15.12.2006Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1998, S. 333

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juris-Abkürzung: BRAOErmÜV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRAOErmÜV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung
Vom 17. November 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.12.1998 bis 15.12.2006

V aufgeh. durch § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung vom 5. Dezember 2006 (Brem.GBl. S. 485)

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Aufgrund des § 224a Abs. 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 224a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 17. November 1998
Der Senat

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