Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.12.1998 bis 15.12.2006
Aufgrund des § 224a Abs. 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 224a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 17. November 1998
Der Senat
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