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Gesetz zur Einführung bremischen Rechts in Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:13.07.1949 Inkrafttreten01.01.1982
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1982 bis 31.03.2005Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch § 11 des Gesetzes vom 15.12.1981 (Brem.GBl. S. 283)
Fundstelle Brem.GBl. 1949, S. 145
Gliederungsnummer:101-a-1

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juris-Abkürzung: BRHBremREG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 101-a-1
juris-Abkürzung:BRHBremREG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:101-a-1
Gesetz zur Einführung bremischen Rechts in Bremerhaven
Vom 5. Juli 1949
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1982 bis 31.03.2005

G aufgeh. durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch § 11 des Gesetzes vom 15.12.1981 (Brem.GBl. S. 283)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Der Geltungsbereich der nachfolgenden bremischen Gesetze und ihrer Durchführungsverordnungen wird auf Bremerhaven ausgedehnt:

1.

Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und den Verwaltungszwang vom 11. April 1934 (Brem. Ges.-Bl. S. 132);

2.

(aufgehoben)

3.

Die Verordnung über Luken- und Ladungsbesichtiger vom 17. April 1896 (Brem. Ges.-Bl. S. 73).


§ 2

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bekanntgemacht im Auftrage des Senats,
Bremen, den 5. Juli 1949.


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