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Verordnung, betreffend die in den Geschäftsräumen einer Bremischen Behörde oder einer Verkehrsanstalt gefundenen Sachen vom 18. Juli 1899

juris-Abkürzung:BehFundV BR
Ausfertigungsdatum:18.07.1899
Gültig ab:01.07.1964
Gültig bis:31.12.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1899, 156
Gliederungs-Nr:403-b-1
Verordnung, betreffend die in den Geschäftsräumen
einer Bremischen Behörde oder einer Verkehrsanstalt gefundenen Sachen
Vom 18. Juli 1899

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Artikel 1 § 12 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

2.

§ 3 angefügt durch Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

3.

§ 3 geändert durch Artikel 1 Abs. 18 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 517)

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