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Bekanntmachung über die nach der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:12.04.1983 Inkrafttreten01.01.2002 Zuletzt geändert durch:geändert durch Artikel 3 der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (Brem.ABl. S. 215)
Fundstelle Brem.GBl. 1983, S. 159
Gliederungsnummer:751-d-8
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen zuständigen Behörden vom 21. März 1983 (Brem.GBl. 1983, S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (Brem.ABl. S. 215)"

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juris-Abkürzung: BerVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 751-d-8
juris-Abkürzung:BerVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:21.03.1983
Gültig ab:13.04.1983
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1983, 159
Gliederungs-Nr:751-d-8
Bekanntmachung über die nach der Bergverordnung
über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen zuständigen Behörden
Vom 21. März 1983
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 3 der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (Brem.ABl. S. 215)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörden nach der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) vom 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553) sind

1.

für die Entgegennahme von Mitteilungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge gemäß § 9 Satz 1 das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld als mittlere Bergbehörde,

2.

für die Entgegennahme von Mitteilungen über Unfälle gemäß § 10 Satz 1 und 2 das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld als untere Bergbehörde.


§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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