Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 3 der Bekanntmachung vom 19.02.2002 (Brem.ABl. S. 215) |
§ 1
Zuständige Behörden nach der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) vom 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553) sind
- 1.
für die Entgegennahme von Mitteilungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge gemäß § 9 Satz 1 das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld als mittlere Bergbehörde,
- 2.
für die Entgegennahme von Mitteilungen über Unfälle gemäß § 10 Satz 1 und 2 das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld als untere Bergbehörde.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.