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Bekanntmachung über die nach der Chemikalien-Verbotsverordnung zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:15.01.2008 Inkrafttreten29.01.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.01.2008 bis 07.11.2012Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 11
Gliederungsnummer:8053-i-3

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juris-Abkürzung: ChemVerbotsVZustBek BR 2008
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8053-i-3
juris-Abkürzung:ChemVerbotsVZustBek BR 2008
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:8053-i-3
Bekanntmachung über die nach der Chemikalien-Verbotsverordnung zuständige Behörde
Vom 15. Januar 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.01.2008 bis 07.11.2012

aufgeh. durch § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2012 (Brem.ABl. S. 788)

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Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde für die Aufgaben nach der Chemikalien-Verbotsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2003 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382), ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeit nach der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 8. Februar 1994 (Brem.ABl. S. 51 - 8053-e-1) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 15. Januar 2008

Der Senat

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