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Verordnung über die Fachoberschule vom 11. Juli 1989

juris-Abkürzung:FOSchulV BR 1989
Ausfertigungsdatum:11.07.1989
Gültig ab:01.08.1989
Gültig bis:31.07.2005  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1989, 303
Gliederungs-Nr:223-k-20
Verordnung über die Fachoberschule
Vom 11. Juli 1989

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 14, 15, 17, Anlage 12 und Anlage 16 geändert durch § 25 der Verordnung vom 05.03.1991 (Brem.GBl. S. 139)

2.

§§ 3, 6, 8, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 19, 22, 23 und Anlage 11 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 09.06.1991 (Brem.GBl. S. 225)

3.

§§ 3, 15, 17, 19 und Anlage 6 geändert und Anlage 11 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 06.08.1992 (Brem.GBl. S. 261)

4.

Anlage 20 und Anlage 21 eingefügt, §§ 3, 4, 13, 15, Anlage 10, Anlage 14, Anlage 15, Anlage 16, Anlage 17, Anlage 18 und Anlage 19 geändert und Anlage 2 und Anlage 4 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 06.07.1993 (Brem.GBl. S. 255)

5.

§§ 3, 4, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10, Anlage 11, Anlage 12, Anlage 13, Anlage 14, Anlage 17, Anlage 18 und Anlage 19 geändert, Anlage 20 und Anlage 21 aufgehoben und Anlage 15, Anlage 16 und Anlage 20 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.12.1994 (Brem.GBl. 1995 S. 13)

6.

§§ 14 und 15 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.08.1995 (Brem.GBl. S. 378)

7.

§ 11a eingefügt, Inhaltsübersicht, §§ 4, 14, 15, 18, 19, 23 und 24 geändert und § 17 und Anlage 18 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.02.1998 (Brem.GBl. S. 31)

8.

§§ 1, 3, 4, 6, 8, 12, 13, 14, 15, 17, 19, 24, Anlage 15 und Anlage 16 geändert, Anlage 15, Anlage 16, Anlage 17, Anlage 18, Anlage 19 und Anlage 20 aufgehoben und Anlage 14 neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.01.2001 (Brem.GBl. S. 17)

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