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Bekanntmachung über die nach der Feuerzeugverordnung zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:28.01.2008 Inkrafttreten29.01.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 10
Gliederungsnummer:8053-b-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Feuerzeugverordnung zuständigen Behörden vom 15. Januar 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 10)"

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juris-Abkürzung: FeuerzeugVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8053-b-1
juris-Abkürzung:FeuerzeugVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:15.01.2008
Gültig ab:29.01.2008
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 10
Gliederungs-Nr:8053-b-1
Bekanntmachung über die nach der Feuerzeugverordnung zuständigen Behörden
Vom 15. Januar 2008
Zum 19.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

(1) Zuständige Behörde für die Anerkennung von Prüfstellen gemäß § 4 Abs. 2 der Feuerzeugverordnung vom 3. April 2007 (BGBl. I S. 486) ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.

(2) Für die übrigen Aufgaben ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständig.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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