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Bekanntmachung zur Verordnung über Meldepflichten auf dem Gebiet der Fischwirtschaft

Veröffentlichungsdatum:18.09.1956 Inkrafttreten19.09.1956
Fundstelle Brem.GBl. 1956, S. 116
Gliederungsnummer:7846-b-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zur Verordnung über Meldepflichten auf dem Gebiet der Fischwirtschaft vom 7. September 1956 (Brem.GBl. 1956, S. 116)"

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juris-Abkürzung: FischMeldZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7846-b-1
juris-Abkürzung:FischMeldZustBek BR
Ausfertigungsdatum:07.09.1956
Gültig ab:19.09.1956
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1956, 116
Gliederungs-Nr:7846-b-1
Bekanntmachung zur Verordnung über Meldepflichten auf dem Gebiet der Fischwirtschaft
Vom 7. September 1956
Zum 19.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des § 2 der Verordnung über Meldepflichten auf dem Gebiet der Fischwirtschaft vom 8. August 1956 - Bundesanzeiger Nr. 155 vom 11. August 1956 - wird bestimmt:

Die Meldungen sind für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen an das Statistische Landesamt zu erstatten.

Bremen, den 7. September 1956.

Der Senator für die Wirtschaft

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