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Gebührenordnung für das Studium in postgradualen Studiengängen der Hochschule Bremen

Veröffentlichungsdatum:05.12.2000 Inkrafttreten01.07.2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2002 bis 31.01.2005Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert und § 3 und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 05.05.2003 (Brem.GBl. S. 248)
Fundstelle Brem.GBl. 2000, S. 445

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juris-Abkürzung: HSchulpgrStudGebO BR 2000
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HSchulpgrStudGebO BR 2000
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gebührenordnung für das Studium in postgradualen Studiengängen der Hochschule Bremen
Vom 24. November 2000
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2002 bis 31.01.2005

V aufgeh. durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2005 (Brem.GBl. S. 33)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 2 geändert und § 3 und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 05.05.2003 (Brem.GBl. S. 248)

Gemäß § 109 Abs. 3 in Verbindung mit § 109 Abs. 5 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom 20. Juli 1999 (Brem.GBl. S. 183) erlässt der Senator für Bildung und Wissenschaft folgende Gebührenordnung:

§ 1
Gebührenerhebung

(1) Für die Teilnahme an einem der in der Anlage genannten postgradualen Studiengänge erhebt die Hochschule Bremen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Studiengebühr.

(2) Die Studiengebühr wird erhoben für die Teilnahme von Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums an Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien, in denen weitere wissenschaftliche oder berufliche Qualifikationen vermittelt oder abgeschlossene Studien vertieft oder ergänzt werden können.

§ 2
Gebührentatbestand

Die Gebührenpflicht entsteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Studiengangs mit der Zulassung zum Studium in einem der in der Anlage genannten Studiengänge. Die Immatrikulation und die Rückmeldung setzen den Nachweis der Zahlung der Studiengebühr voraus.

§ 3
Fälligkeit

Die Studiengebühr ist anteilig in Höhe von 1 000 Euro nach Erhalt des Zulassungsbescheides innerhalb der darin genannten Frist zu zahlen. Soweit nicht in der Anlage anders geregelt, ist die restliche Studiengebühr zum Zeitpunkt der Immatrikulation zu entrichten.

§ 4
Höhe der Gebühren

Die Höhe der Studiengebühr für die einzelnen Studiengänge ergibt sich aus der Anlage.

§ 5
Erstattung von Gebühren

Ist eine Studentin oder ein Student aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nach der Immatrikulation oder der Rückmeldung nicht in der Lage das Studium aufzunehmen bzw. fortzusetzen, kann die Studiengebühr auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden.

§ 6
Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2000 in Kraft.

Bremen, den 24. November 2000
Der Senator für Bildung
und Wissenschaft

Anlage

zur Gebührenordnung für das Studium in postgradualen Studiengängen der Hochschule Bremen

I.
Gebührenpflichtige Studiengänge

Die Studiengebühr gemäß § 1 wird für folgende Studiengänge erhoben:

1.

Masterstudiengang „Business Administration“

2.

Masterstudiengang „Global Management“

3.

Masterstudiengang „International Tourism Management“

4.

Masterstudiengang „European Studies“

II.
Höhe der Gebühren

1.

„Business Administration“

Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 12 980.
Die Studiengebühr beträgt für das

1. Semester:Euro3 245
2. Semester: Euro3 245
3. Semester:Euro 3 245
4. Semester:Euro3 245.

Die restliche Studiengebühr für das 1. Semester (§ 3 Satz 2) sowie die Studiengebühr für das 2. Semester in Höhe von insgesamt Euro 5 490 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Die Studiengebühr für das 3. und 4. Semester ist bei der Rückmeldung für das 3. Semester zu zahlen.
Die Studiengebühr für die Wiederholung eines Semesters im Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 500.

2.

„Global Management“

Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 10 000.
Die Studiengebühr beträgt für das

1. Semester:Euro5 000
2. Semester: Euro5 000.

Die restliche Studiengebühr (§ 3 Satz 2) in Höhe von Euro 9 000 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Auf Antrag kann dem oder der Studierenden gestattet werden, die Studiengebühr für das 2. Semester bei der Rückmeldung zu zahlen.
Die Studiengebühr für die volle oder teilweise Wiederholung eines Semesters, für den Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 1 000.

3.

„International Tourism Management“

Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 12 500.
Die Studiengebühr beträgt für das

1. Semester:Euro6 250
2. Semester: Euro6 250.

Die restliche Studiengebühr (§ 3 Satz 2) in Höhe von Euro 11 500 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Auf Antrag kann dem oder der Studierenden gestattet werden, die Studiengebühr für das 2. Semester bei der Rückmeldung zu zahlen.
Die Studiengebühr für die volle oder teilweise Wiederholung eines Semesters, für den Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 1 000.

4.

„European Studies“

Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 6 900.
Die Studiengebühr beträgt für das

1. Semester:Euro3 450
2. Semester: Euro3 450.

Die restliche Studiengebühr (§ 3 Satz 2) für das 1. Semester sowie die Studiengebühr für das 2. Semester in Höhe von insgesamt Euro 5 900 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Auf Antrag kann dem oder der Studierenden gestattet werden, die Studiengebühr für das 2. Semester bei der Rückmeldung zu zahlen.
Die Studiengebühr für die volle oder teilweise Wiederholung eines Semesters, für den Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 710.


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