Sie sind hier:

Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937

juris-Abkürzung:HintO BR
Ausfertigungsdatum:10.03.1937
Gültig ab:01.07.1964
Gültig bis:30.11.2010  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:RGBl. I 1937, 285
Gliederungs-Nr:300-e-1
Hinterlegungsordnung
Vom 10. März 19371)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 24 bis 26 aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 26.05.1992 (Brem.GBl. S. 128)

2.

§ 8 geändert durch Artikel 1 § 59 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

Fußnoten

1)
aufgenommen BGBl. III Folge 60 300-15; nach Ansicht d. Länderkommission z. Rechtsbereinigung überwiegend kein Bundesrecht. §§ 3, 7 Abs. 1 u. 2 Satz 3, § 9 Abs. 1 u. §§ 18-23 möglicherweise Bundesrecht. Diese Vorschriften sind daher nicht geändert. Da eine Trennung in Bundesrecht u. Landesrecht nicht möglich ist, wurde d. ganze Hinterlegungsordnung aufgenommen
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.