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  • Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung vom 12. März 1937

Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung

Veröffentlichungsdatum:12.03.1937 Inkrafttreten01.01.1967
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1967 bis 30.11.2010Außer Kraft
Fundstelle RGBl. I 1937, S. 296
Gliederungsnummer:300-e-2

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juris-Abkürzung: HintODV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 300-e-2
juris-Abkürzung:HintODV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:300-e-2
Verordnung zur Durchführung der Hinterlegungsordnung
Vom 12. März 19371)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1967 bis 30.11.2010

V aufgeh. durch Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. August 2010 (Brem.GBl. S. 458)

Fußnoten

1)
aufgenommen BGBl. III Folge 60 300-15-1; nach übereinstimmender Ansicht d. Länderkommission z. Rechtsbereinigung kein Bundesrecht
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Auf Grund des § 8 Nr. 2 und des § 39 der Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 285) wird folgendes verordnet:

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§ 12)

Fußnoten

2)

aufgeh. durch § 2 Nr. 1 d. G v. 3.7.1956 SaBremR 300-e-1

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§ 2

Die Verwaltung von Wertpapieren gemäß § 10 der Hinterlegungsordnung beginnt erst, wenn die Hinterlegung drei Monate gedauert hat. Die Hinterlegungsstelle kann auf Antrag eines Beteiligten etwas anderes bestimmen.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. April 1937 in Kraft.

Der Reichsminister der Justiz

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