Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz zum Schutze vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen (Immissionsschutzgesetz) vom 30. Juni 1970

Gesetz zum Schutze vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen (Immissionsschutzgesetz) vom 30. Juni 1970

juris-Abkürzung:ImSchG BR 1971
Ausfertigungsdatum:30.06.1970
Gültig ab:01.01.1971
Gültig bis:09.07.2001  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1970, 71
Gliederungs-Nr:2129-a-14
Gesetz zum Schutze vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen
(Immissionsschutzgesetz)
Vom 30. Juni 1970

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 9 aufgehoben durch Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und andere bundesrechtliche Vorschriften des Gesetzes vom 18.12.1974 (Brem.GBl. S. 351)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.