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Verordnung zur Durchführung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45. vom 19. Juli 1948

juris-Abkürzung:KRG45DV BR
Ausfertigungsdatum:19.07.1948
Gültig ab:07.08.1948
Gültig bis:31.12.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:SaBremR 7811-a-1, ,
SaBremR 7811-a-1
Gliederungs-Nr:7811-a-1
Verordnung zur Durchführung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45.
Vom 19. Juli 1948

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 16 geändert, §§ 17 bis 35 und 39 aufgehoben durch § 60 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes vom 21.07.1953 (BGBl. I S. 667)

2.

§§ 6 bis 16, 36, 37, 40 und Anlage aufgehoben durch § 39 Abs. 2 Nr. 42 und 43 des Gesetzes vom 28.07.1961 (BGBl. I S. 1091)

3.

§§ 1 und 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.11.1973 (Bek. Brem.GBl. 1973 S. 235)

4.

§§ 1 und 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Bek. Brem.GBl. 1988 S. 223)

5.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13. Oktober 1992 (Brem.GBl. S. 607)

6.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

7.

§ 39 neu eingefügt durch Artikel 1 Nr. 19 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

8.

§ 39 geändert durch Artikel 1 Abs. 22 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 517)

9.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

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