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Verordnung, betreffend die Eintragung und Bezeichnung der zur Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer bestimmten Fahrzeuge vom 1. Juni 1884

juris-Abkürzung:NordsFischFzEintrV BR 1884
Ausfertigungsdatum:01.06.1884
Gültig ab:01.07.1964
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1884, 84
Gliederungs-Nr:9510-a-1
Verordnung, betreffend die Eintragung und Bezeichnung der zur Fischerei
in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer bestimmten Fahrzeuge
Vom 1. Juni 1884

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 3 geändert durch § 5 Nr. 25 des Gesetzes vom 25.04.1968 (Brem.GBl. S. 35)

2.

§ 8 aufgehoben durch Artikel 152 des Gesetzes vom 18.12.1974 (Brem.GBl. S. 351)

3.

§§ 1, 3 und 6 geändert, § 2 und Anlage 2 neu gefasst durch Artikel 11 des Gesetzes vom 01.06.1999 (Brem.GBl. S. 95)

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