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Bekanntmachung über die nach der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:28.12.2011 Inkrafttreten01.01.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1625
Gliederungsnummer:9513-e-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen zuständige Behörde vom 6. Dezember 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 1625)"

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juris-Abkürzung: SchKrFürsVZustBek BR 2011
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 9513-e-1
juris-Abkürzung:SchKrFürsVZustBek BR 2011
Ausfertigungsdatum:06.12.2011
Gültig ab:01.01.2012
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1625
Gliederungs-Nr:9513-e-1
Bekanntmachung über die nach der Verordnung über
die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen zuständige Behörde
Vom 6. Dezember 2011
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 2 Absatz 3 der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen ist der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen zuständigen Behörden vom 18. Juli 1972 (Brem.ABl. S. 391 - 9513-e-1) außer Kraft.

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