Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven vom 30. November 1971

Verordnung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven vom 30. November 1971

juris-Abkürzung:SchiffsbesBestV BR 1972
Ausfertigungsdatum:30.11.1971
Gültig ab:01.01.1972
Gültig bis:04.04.2002  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1971, 256
Gliederungs-Nr:9510-c-2
Verordnung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung der Schiffsbesichtiger in Bremen und Bremerhaven
Vom 30. November 1971

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 4 und 19 geändert und § 18 aufgehoben durch § 97 des Gesetzes vom 15.11.1976 (Brem.GBl. S. 243)

2.

§ 15 geändert durch § 13 des Gesetzes vom 24.11.1998 (Brem.GBl. S. 305)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.