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Gesetz über die Verwendung der nach dem Seemannsgesetz verhängten Geldbußen vom 15. April 1959

juris-Abkürzung:SeemGGeldBVerwG BR
Ausfertigungsdatum:15.04.1959
Gültig ab:01.04.1959
Gültig bis:31.12.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:SaBremR 9513-b-1, ,
SaBremR 9513-b-1
Gliederungs-Nr:9513-b-1
Gesetz über die Verwendung der nach dem Seemannsgesetz verhängten Geldbußen
Vom 15. April 1959

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 2 geändert durch Artikel 1 Nr. 12 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

2.

§ 2 geändert durch Artikel 1 Absatz 30 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 517)

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