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Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

Veröffentlichungsdatum:09.07.1996 Inkrafttreten01.08.1996
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.08.1996 bis 30.06.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 1996, S. 469
Gliederungsnummer:5-b-1

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juris-Abkürzung: USGZustBek BR 1996
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 5-b-1
juris-Abkürzung:USGZustBek BR 1996
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:5-b-1
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Vom 9. Juli 1996
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.08.1996 bis 30.06.2010

aufgeh. durch § 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 18. Mai 2010 (Brem.ABl. S. 331)

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Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörden im Sinne des § 17 Abs. 2 des Unterhaltssicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2614), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, sind:

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.


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§ 2

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeiten der Behörde nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vom 29. Oktober 1957 (SaBremR 5-b-1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Januar 1990 (Brem.GBl. S. 65), außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 9. Juli 1996

Der Senat

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