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Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen vom 6. August 1986

juris-Abkürzung:VollZSchulAuslZV BR 1986
Ausfertigungsdatum:06.08.1986
Gültig ab:01.08.1986
Gültig bis:07.12.2006  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1986, 169
Gliederungs-Nr:223-k-5
Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung
der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen
Vom 6. August 1986

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 7 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.09.1997 (Brem.GBl. S. 333)

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