Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen vom 6. August 1986
Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen vom 6. August 1986
Verordnung über die Zulassung von Ausländern und Aussiedlern und über die Anerkennung der Sprache des Herkunftslandes (Amtssprache) als Fremdsprache in beruflichen Vollzeitschulen Vom 6. August 1986
Änderungshistorie
Änderungen
1.
§ 7 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.09.1997 (Brem.GBl. S. 333)