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Gesetz über die Bindung von Rückflüssen aus Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues

Veröffentlichungsdatum:23.12.1981 Inkrafttreten01.01.1981
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1981 bis 31.12.2001Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1981, S. 283

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juris-Abkürzung: WoBauFöDarlG BR 1981
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:WoBauFöDarlG BR 1981
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gesetz über die Bindung von Rückflüssen aus Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues
Vom 15. Dezember 1981
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1981 bis 31.12.2001

G aufgeh. durch § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 (Brem.GBl. S. 133)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Die Rückflüsse (Rückzahlung der Darlehenssumme im ganzen oder in Teilen, Zinsen und Tilgungsbeträge) aus Darlehen, die die Freie Hansestadt Bremen zur Förderung des Wohnungsbaues gewährt hat und künftig gewährt, sind laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues zu verwenden.

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§ 2

Zur Durchführung dieses Gesetzes erforderliche Bestimmungen erläßt der Senator für Finanzen im Einvernehmen mit dem Senator für das Bauwesen.

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§ 3

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in Kraft.

Bremen, den 15. Dezember 1981
Der Senat

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