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Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 20. Januar 1938

juris-Abkürzung:ÖbVermIBerO BR
Ausfertigungsdatum:20.01.1938
Gültig ab:01.07.1964
Gültig bis:31.12.2009  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Berufsordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:SaBremR - ReichsR 64-d-1, ,
RGBl. I 1938, 40
Gliederungs-Nr:64-d-1
Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Vom 20. Januar 1938

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 3 geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 24.03.1970 (Brem.GBl. S. 37)

2.

§§ 19 und 23 geändert durch Artikel 83 des Gesetzes vom 18.12.1974 (Brem.GBl. S. 351)

3.

§ 19 geändert durch § 41 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

4.

§§ 2, 3, 7, 16 und 17 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. S. 313)

5.

§ 29 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

6.

§§ 2, 3, 7, 16 und 17 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 31.03.2009 (Brem.GBl. S. 129)

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