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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Chemikaliengesetz vom 8. Januar 1991

juris-Abkürzung:ChemGOWiZustV BR 1991
Ausfertigungsdatum:08.01.1991
Gültig ab:05.02.1991
Gültig bis:29.12.2005  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1991, 59
Gliederungs-Nr:45-c-105
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem Chemikaliengesetz
Vom 8. Januar 1991

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28.04.1992 (Brem.GBl. S. 113)

2.

§ 1 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.02.1994 (Brem.GBl. S. 97)

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