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Bekanntmachung über die zuständige Stelle nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 26. September 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG vom 10. Juli 1993 Nr. L 168 S. 1)

Veröffentlichungsdatum:25.04.1995 Inkrafttreten20.05.1995
Fundstelle Brem.ABl. 1995, S. 432
Gliederungsnummer:2129-i-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die zuständige Stelle nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 26. September 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Brem.ABl. 1995, S. 432)"

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juris-Abkürzung: EUV1836/1993ZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-i-1
juris-Abkürzung:EUV1836/1993ZustBek BR
Ausfertigungsdatum:25.04.1995
Gültig ab:20.05.1995
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1995, 432
Gliederungs-Nr:2129-i-1
Bekanntmachung über die zuständige Stelle nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates
vom 26. September 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG vom 10. Juli 1993 Nr. L 168 S. 1)
Vom 25. April 1995
Zum 12.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Stelle im Sinne von Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 (ABl. EG vom 10. Juli 1993 Nr. L 168 S. 1) des Rates vom 29. Juni 1993 ist der Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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