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Bekanntmachung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach den Artikeln 2 des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland

Veröffentlichungsdatum:21.09.1981 Inkrafttreten04.11.2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.11.2003 bis 27.07.2015Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)
Fundstelle Brem.ABl. 1981, S. 901
Gliederungsnummer:13-c-1

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juris-Abkürzung: EuAuslVwZ/AuskÜbkAGBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 13-c-1
juris-Abkürzung:EuAuslVwZ/AuskÜbkAGBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:13-c-1
Bekanntmachung über die Bestimmung der Zentralen Behörde
nach den Artikeln 2 des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977
über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen
im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978
über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
Vom 21. September 1981
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.11.2003 bis 27.07.2015
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Aufgrund der §§ 1 und 7 des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 20. Juli 1981 (BGBl. I S. 665) bestimmt der Senat:

Die Aufgaben der Zentralen Behörde im Sinne der Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 der genannten Europäischen Übereinkommen nimmt der Senator für Inneres und Sport wahr.

Beschlossen, Bremen, den 21. September 1981

Der Senat


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