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Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2002/2003 bis 2007/2008

Veröffentlichungsdatum:20.10.2000 Inkrafttreten10.07.2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.07.2003 bis 30.06.2004Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26.06.2003 (Brem.GBl. S. 288)
Fundstelle Brem.GBl. 2000, S. 395
Gliederungsnummer:223-a-20

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juris-Abkürzung: FerBRBRH2002bis2008V BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 223-a-20
juris-Abkürzung:FerBRBRH2002bis2008V BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:223-a-20
Verordnung über die Ferien für die Schulen der
Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2002/2003 bis 2007/2008
Vom 26. September 2000
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.07.2003 bis 30.06.2004

V aufgeh. durch § 8 Abs. 2 der Verordnung vom 28. April 2004 (Brem.GBl. S. 195)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26.06.2003 (Brem.GBl. S. 288)

Auf Grund des § 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 des Bremischen Schulgesetzes vom 20. Dezember 1994 (Brem.GBl. S. 327, 1995 S. 129 - 223-a-5), wird verordnet:

§ 1

(1) Für die Schuljahre 2002/2003 bis 2007/2008 gilt folgende Ferienregelung:

 Erster Letzter
 Ferientag
Schuljahr 2002/2003    
Sommer 2002Donnerstag20.06.Mittwoch31.07.
Herbst 2002Montag30.09. Sonnabend12.10.
Weihnachten 2002/2003 Montag23.12.Dienstag07.01.
Halbjahresferien 2003Montag03.02.Dienstag 04.02.
Ostern 2003Montag07.04. Mittwoch23.04.
Pfingsten 2003Dienstag10.06.  
     
Schuljahr 2003/2004     
Sommer 2003 Donnerstag10.07.Mittwoch20.08.
Herbst 2003Montag13.10.Sonnabend 25.10.
Weihnachten 2003/2004Montag 22.12.Dienstag06.01.
Halbjahresferien 2004 Montag02.02.Dienstag03.02.
Ostern 2004Montag29.03.Mittwoch14.04.
Pfingsten 2004Dienstag01.06.   
      
Schuljahr 2004/2005    
Sommer 2004Donnerstag 08.07.Mittwoch18.08.
Herbst 2004 Montag11.10.Sonnabend23.10.
Weihnachten 2004/2005Donnerstag23.12.Sonnabend08.01.
Halbjahresferien 2005 Montag31.01.Dienstag01.02.
Ostern 2005Sonnabend19.03.Sonnabend 02.04.
Pfingsten 2005Dienstag17.05.  
     
Schuljahr 2005/2006    
Sommer 2005 Donnerstag07.07.Mittwoch17.08.
Herbst 2005Montag17.10.Sonnabend 29.10.
Weihnachten 2005/2006Freitag 23.12.Freitag06.01.
Halbjahresferien 2006 Montag30.01.Dienstag31.01.
Ostern 2006Montag03.04.Dienstag18.04.
Pfingsten 2006Dienstag06.06.   
      
Schuljahr 2006/2007    
Sommer 2006Donnerstag 13.07.Mittwoch23.08.
Herbst 2006 Montag02.10.  
Herbst 2006Montag16.10.Sonnabend28.10.
Weihnachten 2006/2007Freitag22.12.Sonnabend06.01.
Halbjahresferien 2007 Montag05.02.Dienstag06.02.
Ostern 2007Freitag30.03.Freitag13.04.
Pfingsten 2007Dienstag29.05.   
      
Schuljahr 2007/2008    
Sommer 2007Donnerstag 05.07.Mittwoch15.08.
Herbst 2007 Montag01.10.Sonnabend13.10.
Weihnachten 2007/2008Montag24.12.Sonnabend 05.01.
Halbjahresferien 2008Montag 04.02.Dienstag05.02.
Ostern 2008 Montag17.03.Freitag04.04.
Pfingsten 2008Dienstag13.05.   

(2) Außerdem stehen den Schulen bewegliche Ferientage zur Verfügung. In den Schuljahren 2002/2003 und 2006/2007 sind es zwei Ferientage pro Schuljahr und in den Schuljahren 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006 und 2007/2008 ist es ein Ferientag pro Schuljahr.

(3) Für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven legt die Schulkonferenz vor Beginn des Schuljahres den Ferientag oder die Ferientage einheitlich für die jeweilige Schule fest. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein einzelner Unterrichtstag zwischen unterrichtsfreien Tagen und dem Wochenende vermieden wird. Hat die Schulkonferenz den Ferientag oder die Ferientage nicht fristgerecht festgesetzt, wird für die betreffende Schule im Schuljahr

2002/2003Freitag, 02.05.2003 und Freitag, 30.05.2003
2003/2004Freitag, 21.05.2004
2004/2005Freitag, 06.05.2005
2005/2006 Freitag, 26.05.2006
2006/2007Montag, 30.04.2007 und Freitag, 18.05.2007
2007/2008Freitag, 02.05.2008

als Ferientag festgelegt.

(4) Die Ferien für die den Hochschulen im Lande Bremen angegliederten Bildungsgänge entsprechen den Semesterferien der jeweiligen Hochschule.

§ 2

(1) Das zweite Schulhalbjahr beginnt am Mittwoch nach den angegebenen Halbjahresferien.

(2) Für die Jahrgangsstufe 13 endet das erste Halbjahr am letzten Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien

(3) (aufgehoben)

(4) (aufgehoben)

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 26. September 2000
Der Senator für Bildung und Wissenschaft


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